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Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Förderungsorte und die Verteilung der Bewilligungen betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland für die Jahre 2025/2026 - Gültigkeitsdauer

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Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Förderungsorte und die Verteilung der Bewilligungen betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland für die Jahre 2025/2026 · Gültigkeitsdauer

1. Dieser Beschluss gilt ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026.

2. Er ist dem Bundesamt für Justiz zur Kenntnis zu bringen.

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