213.812
CH-OW
Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Förderungsorte und die Verteilung der Bewilligungen betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland für die Jahre 2025/2026 - Gültigkeitsdauer
Art. 3 Regierungsratsbeschluss über die Förderungsorte und die Verteilung der Bewilligungen betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland für die Jahre 2025/2026 · Gültigkeitsdauer
1. Dieser Beschluss gilt ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026.
2. Er ist dem Bundesamt für Justiz zur Kenntnis zu bringen.