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Art. 7 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Kantonale Bewilligungsbeschränkungen (Art. 13 und Art. 36 Abs. 3 BewG)

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Art. 7 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Kantonale Bewilligungsbeschränkungen (Art. 13 und Art. 36 Abs. 3 BewG)

1. ...

2. Der Einwohnergemeinderat der betroffenen Gemeinde kann die in Art. 13 Abs. 1 BewG genannten Einschränkungen von sich aus durch allgemeinverbindlichen Erlass einführen. Der entsprechende Erlass ist der Bewilligungsbehörde, der beschwerdeberechtigten Behörde, dem Regierungsrat sowie dem Bundesamt für Justiz zuzustellen.

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