213.81
CH-OW
Art. 4 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Kantonale Bewilligungsgründe (Art. 9 Abs. 2 BewG)
Bewilligung
Art. 4 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Kantonale Bewilligungsgründe (Art. 9 Abs. 2 BewG)
1. ...
2. Einer natürlichen Person kann der Erwerb als Ferienwohnung oder als Wohneinheit in einem Apparthotel im Rahmen des kantonalen Kontingents bewilligt werden.