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213.81 CH-OW

Art. 4 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Kantonale Bewilligungsgründe (Art. 9 Abs. 2 BewG)

Bewilligung
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Art. 4 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · Kantonale Bewilligungsgründe (Art. 9 Abs. 2 BewG)

1. ...

2. Einer natürlichen Person kann der Erwerb als Ferienwohnung oder als Wohneinheit in einem Apparthotel im Rahmen des kantonalen Kontingents bewilligt werden.

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