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213.72 CH-OW

Art. 7 Verordnung über die Schätzungsgebühren - Übergangsbestimmung

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Art. 7 Verordnung über die Schätzungsgebühren · Übergangsbestimmung

1. Diese Verordnung wird auf alle Verfahren angewendet, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eingeleitet wurden.

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