213.72
CH-OW
Art. 7 Verordnung über die Schätzungsgebühren - Übergangsbestimmung
Art. 7 Verordnung über die Schätzungsgebühren · Übergangsbestimmung
1. Diese Verordnung wird auf alle Verfahren angewendet, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eingeleitet wurden.