213.72
CH-OW
Art. 1 Verordnung über die Schätzungsgebühren - Gebührenpflicht
Art. 1 Verordnung über die Schätzungsgebühren · Gebührenpflicht
1. Für die Amtshandlungen im Zusammenhang mit Schätzungen gemäss Art. 15 Abs. 1, 2 und 4 des Schätzungs- und Grundpfandgesetzes werden Gebühren im Rahmen des Allgemeinen Gebührengesetzes und dieser Verordnung erhoben.