213.71
CH-OW
Art. 8 Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandverordnung) - Wertanwendung
Amtliche Schätzung - Bewertungsgrundsätze - Schätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke
Art. 8 Schätzungs- und Grundpfandverordnung · Wertanwendung
1. Als Grundlage für die Berechnung des Steuerwerts der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke dient der durch die Steuerverwaltung ermittelte Realwert oder Ertragswert.