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213.71 CH-OW

Art. 8 Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandverordnung) - Wertanwendung

Amtliche Schätzung - Bewertungsgrundsätze - Schätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke
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Art. 8 Schätzungs- und Grundpfandverordnung · Wertanwendung

1. Als Grundlage für die Berechnung des Steuerwerts der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke dient der durch die Steuerverwaltung ermittelte Realwert oder Ertragswert.

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