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213.71 CH-OW

Art. 20 Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandverordnung) - Protokoll

Amtliche Schätzung - Schätzungsverfahren
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Art. 20 Schätzungs- und Grundpfandverordnung · Protokoll

1. Die kantonale Steuerverwaltung hat bei amtlichen Verkehrswert- oder Grundpfandschätzungen über jede Schätzung ein Protokoll aufzunehmen, das die Nachprüfung des Schätzungsergebnisses ermöglicht.

2. ...

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