213.71
CH-OW
Art. 20 Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandverordnung) - Protokoll
Amtliche Schätzung - Schätzungsverfahren
Art. 20 Schätzungs- und Grundpfandverordnung · Protokoll
1. Die kantonale Steuerverwaltung hat bei amtlichen Verkehrswert- oder Grundpfandschätzungen über jede Schätzung ein Protokoll aufzunehmen, das die Nachprüfung des Schätzungsergebnisses ermöglicht.
2. ...