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Art. 18b Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandverordnung) - Aufgabe der kantonalen Steuerverwaltung

Amtliche Schätzung - Schätzungsverfahren
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Art. 18b Schätzungs- und Grundpfandverordnung · Aufgabe der kantonalen Steuerverwaltung

1. Die kantonale Steuerverwaltung setzt den Steuerwert fest.

2. Sie kann insbesondere Sachverständige beiziehen, Augenscheine oder Kontrollen durchführen und Einsicht in weitere Dokumente wie Kaufverträge, Baupläne, Rechnungen, Versicherungspolicen, Mieterspiegel, Mietverträge, usw. verlangen.

3. Die kantonale Steuerverwaltung kann den Steuerwert nach pflichtgemässem Ermessen festlegen, wenn die Schätzung mangels zuverlässigen Unterlagen nicht einwandfrei festgelegt werden kann.

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