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213.71 CH-OW

Art. 1 Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandverordnung) - Geltungsbereich

Amtliche Schätzung - Bewertungsgrundsätze - Allgemeines
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Art. 1 Schätzungs- und Grundpfandverordnung · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung findet Anwendung auf die Grundstückschätzungen für die Errichtung von Grundpfandrechten, auf die Schätzung von Grundstücken und Anlagen bei Flur- und Wuhrgenossenschaften, für die Feststellung des Anrechnungswerts bei einer Erbteilung sowie auf die Schätzungen im Auftragsverhältnis für Dritte.

2. Auf die Schätzungen nach Steuerrecht findet sie Anwendung, soweit nicht besondere Vorschriften entgegenstehen.

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