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213.7 CH-OW

Art. 25 Gesetz über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandgesetz) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 25 Schätzungs- und Grundpfandgesetz · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Schätzungs- und Grundpfandgesetz vom 8. Juni 1986 wird aufgehoben.

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