213.7
CH-OW
Art. 25 Gesetz über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandgesetz) - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 25 Schätzungs- und Grundpfandgesetz · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Schätzungs- und Grundpfandgesetz vom 8. Juni 1986 wird aufgehoben.