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213.61 CH-OW

Art. 8 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Miteigentum (selbstständiges und unselbstständiges)

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Art. 8 Grundbuchgebührentarif · Miteigentum (selbstständiges und unselbstständiges)

1. Für die Begründung von Miteigentum und die Änderung eines Miteigentumsverhältnisses beträgt die Gebühr Fr. 200.-.

2. Für die Löschung eines Miteigentumsverhältnisses beträgt die Gebühr Fr. 100.-.

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