213.61
CH-OW
Art. 8 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Miteigentum (selbstständiges und unselbstständiges)
Art. 8 Grundbuchgebührentarif · Miteigentum (selbstständiges und unselbstständiges)
1. Für die Begründung von Miteigentum und die Änderung eines Miteigentumsverhältnisses beträgt die Gebühr Fr. 200.-.
2. Für die Löschung eines Miteigentumsverhältnisses beträgt die Gebühr Fr. 100.-.