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Art. 17 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Aufbewahrung von Grundpfandtiteln

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Art. 17 Grundbuchgebührentarif · Aufbewahrung von Grundpfandtiteln

1. Für den Einzug oder die Aufbewahrung von Grundpfandtiteln und Inhaberobligationen beträgt die Gebühr Fr. 40.-. Bei Titellöschung entfällt die Gebühr.

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