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Art. 14 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Anmerkungen

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Art. 14 Grundbuchgebührentarif · Anmerkungen

1. Für die Eintragung einer Anmerkung beträgt die Gebühr Fr. 80.-.

2. Muss eine Anmerkung auf mehr als einem Grundstück gemacht werden, so beträgt der Zuschlag für jedes weitere Grundstück Fr. 10.-.

3. Für die Änderung einer Anmerkung beträgt die Gebühr Fr. 40.-.

4. Die Löschung einer Anmerkung ist gebührenfrei.

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