213.61
CH-OW
Art. 14 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Anmerkungen
Art. 14 Grundbuchgebührentarif · Anmerkungen
1. Für die Eintragung einer Anmerkung beträgt die Gebühr Fr. 80.-.
2. Muss eine Anmerkung auf mehr als einem Grundstück gemacht werden, so beträgt der Zuschlag für jedes weitere Grundstück Fr. 10.-.
3. Für die Änderung einer Anmerkung beträgt die Gebühr Fr. 40.-.
4. Die Löschung einer Anmerkung ist gebührenfrei.