213.61
CH-OW
Art. 13 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Vormerkungen
Art. 13 Grundbuchgebührentarif · Vormerkungen
1. Für die Vormerkung eines Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechts beträgt die Gebühr Fr. 150.-.
2. Für die Eintragung der übrigen Vormerkungen beträgt die Gebühr Fr. 80.-.
3. Muss eine Vormerkung auf mehr als einem Grundstück gemacht werden, so beträgt der Zuschlag für jedes weitere Grundstück Fr. 10.-.
4. Sind mehrere Personen als Berechtigte vorzumerken, beträgt der Zuschlag für die zweite und jede weitere Person Fr. 10.-.
5. Für die Änderung einer Vormerkung beträgt die Gebühr Fr. 40.-.
6. Die Löschung einer Vormerkung ist gebührenfrei.