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Art. 13 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Vormerkungen

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Art. 13 Grundbuchgebührentarif · Vormerkungen

1. Für die Vormerkung eines Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrechts beträgt die Gebühr Fr. 150.-.

2. Für die Eintragung der übrigen Vormerkungen beträgt die Gebühr Fr. 80.-.

3. Muss eine Vormerkung auf mehr als einem Grundstück gemacht werden, so beträgt der Zuschlag für jedes weitere Grundstück Fr. 10.-.

4. Sind mehrere Personen als Berechtigte vorzumerken, beträgt der Zuschlag für die zweite und jede weitere Person Fr. 10.-.

5. Für die Änderung einer Vormerkung beträgt die Gebühr Fr. 40.-.

6. Die Löschung einer Vormerkung ist gebührenfrei.

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