213.61
CH-OW
Art. 1 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Gebührenpflicht
Art. 1 Grundbuchgebührentarif · Gebührenpflicht
1. Für die Amtshandlungen des Grundbuchamts sind im Rahmen des allgemeinen Gebührengesetzes und dieser Verordnung Gebühren zu entrichten.