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213.61 CH-OW

Art. 1 Verordnung über die Grundbuchgebühren (Grundbuchgebührentarif) - Gebührenpflicht

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Art. 1 Grundbuchgebührentarif · Gebührenpflicht

1. Für die Amtshandlungen des Grundbuchamts sind im Rahmen des allgemeinen Gebührengesetzes und dieser Verordnung Gebühren zu entrichten.

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