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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr und weitere Dienstleistungen mittels des informatisierten Grundbuchs - Datensicherheit und Datenschutz

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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr und weitere Dienstleistungen mittels des informatisierten Grundbuchs · Datensicherheit und Datenschutz

1. Für die Datensicherheit und den Datenschutz gelten die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung und der Grundbuchverordnung.

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