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213.410 ABGB CH-OW

Art. 3 Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch (AB GB) - Informatisiertes Grundbuch

Anlage und Führung des Grundbuchs
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Art. 3 AB GB · Informatisiertes Grundbuch

1. Das Grundbuch wird mittels Informatik nach den Bestimmungen der Grundbuchverordnung und der Technischen Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch geführt.

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