Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.410 ABGB CH-OW

Art. 13 Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch (AB GB) - b. Kosten

Anlage und Führung des Grundbuchs
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 AB GB · b. Kosten

1. Die Veröffentlichung des Erwerbs von Grundstücken im Amtsblatt ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pauschal Fr. 30.- pro Handänderung.

2. Das Grundbuchamt stellt die Gebühr gemäss der Verordnung über die Grundbuchgebühren als Auslage in Rechnung. Sie rechnet mit dem Amtsblatt quartalsweise ab.

← Art. 12 AB GB Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch (AB GB) - Organe und Sitz Art. 14 AB GB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →