213.410
ABGB
CH-OW
Art. 13 Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch (AB GB) - b. Kosten
Anlage und Führung des Grundbuchs
Art. 13 AB GB · b. Kosten
1. Die Veröffentlichung des Erwerbs von Grundstücken im Amtsblatt ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pauschal Fr. 30.- pro Handänderung.
2. Das Grundbuchamt stellt die Gebühr gemäss der Verordnung über die Grundbuchgebühren als Auslage in Rechnung. Sie rechnet mit dem Amtsblatt quartalsweise ab.