Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.410 ABGB CH-OW

Art. 10 Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch (AB GB) - Stichwortverzeichnis

Anlage und Führung des Grundbuchs
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Art. 10 AB GB · Stichwortverzeichnis

1. Das Volkswirtschaftsdepartement kann ein Stichwortverzeichnis der Dienstbarkeiten und Grundlasten veröffentlichen.

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