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213.11 VVAVOAVF CH-OW

Art. 27 Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung (VVAV) - Datenverwaltung und Datensicherheit

Erhaltung und Unterhalt - Vermessung
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Art. 27 VVAV · Datenverwaltung und Datensicherheit

1. Das zuständige Departement erlässt Weisungen über die Datenverwaltung und Datensicherheit.

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