213.11
VVAVOAVF
CH-OW
Art. 27 Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung (VVAV) - Datenverwaltung und Datensicherheit
Erhaltung und Unterhalt - Vermessung
Art. 27 VVAV · Datenverwaltung und Datensicherheit
1. Das zuständige Departement erlässt Weisungen über die Datenverwaltung und Datensicherheit.