211.611
ABKESR
CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (AB KESR) - Erweiterung des Spruchkörpers
Besetzung
Art. 2 AB KESR · Erweiterung des Spruchkörpers
1. Das einzelzuständige Mitglied ist in besonderen Fällen berechtigt, die Sache dem Kollegium zum Entscheid vorzulegen.