Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.611 ABKESR CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (AB KESR) - Erweiterung des Spruchkörpers

Besetzung
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Art. 2 AB KESR · Erweiterung des Spruchkörpers

1. Das einzelzuständige Mitglied ist in besonderen Fällen berechtigt, die Sache dem Kollegium zum Entscheid vorzulegen.

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