Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.61 EVKESRKESR CH-OW

Art. 1 Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EV KESR) - Amtsstelle

Organisation - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 EV KESR · Amtsstelle

1. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist eine Amtsstelle der kantonalen Verwaltung.

2. Die Führung der Amtsstelle obliegt der Amtsstellenleitung.

Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EV KESR) - Amtsstelle Art. 2 EV KESR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →