Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.4 EGPARTG CH-OW

Art. 6 Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz (EG PartG) - c. Einwohnergemeinderat

Die eingetragene Partnerschaft - Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 EG PartG · c. Einwohnergemeinderat

1. Der Einwohnergemeinderat am Wohnsitz einer Partnerin oder eines Partners erhebt von Amtes wegen die Ungültigkeitsklage.

← Art. 5 EG PartG Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz (EG PartG) - Gegenstand Art. 9 EG PartG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →