211.4
EGPARTG
CH-OW
Art. 4 Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz (EG PartG) - Zuständigkeiten a. Verweis auf das Recht für Ehegatten
Die eingetragene Partnerschaft - Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 EG PartG · Zuständigkeiten a. Verweis auf das Recht für Ehegatten
1. Die Zuständigkeiten bestimmen sich sinngemäss nach dem Recht für Ehegatten, soweit sie dieses oder ein anderes Gesetz nicht anders zuweist.