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211.4 EGPARTG CH-OW

Art. 4 Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz (EG PartG) - Zuständigkeiten a. Verweis auf das Recht für Ehegatten

Die eingetragene Partnerschaft - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 EG PartG · Zuständigkeiten a. Verweis auf das Recht für Ehegatten

1. Die Zuständigkeiten bestimmen sich sinngemäss nach dem Recht für Ehegatten, soweit sie dieses oder ein anderes Gesetz nicht anders zuweist.

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