Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.311 CH-OW

Art. 7 Ausführungsbestimmungen zum Personen- und Eherecht - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Ausführungsbestimmungen zum Personen- und Eherecht · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Ausführungsbestimmungen zum Eherecht vom 25. August 1987 werden aufgehoben.

← Art. 6 Ausführungsbestimmungen zum Personen- und Eherecht Zuständigkeit und Verfahren Art. 8 Ausführungsbestimmungen zum Personen- und Eherecht →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →