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211.211 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Kindes- und Adoptionsrecht - Zuständigkeit des Kantonsgerichtes

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen zum Kindes- und Adoptionsrecht · Zuständigkeit des Kantonsgerichtes

1. Das Kantonsgericht beurteilt folgende Klage

a. Anfechtung der Adoption (Art. 269 und 269a).

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