211.211
CH-OW
Art. 12 Ausführungsbestimmungen zum Kindes- und Adoptionsrecht - Gebühren
Art. 12 Ausführungsbestimmungen zum Kindes- und Adoptionsrecht · Gebühren
1. Für die Aussprechung einer Adoption wird eine Gebühr von Fr. 100.- bis Fr. 2 000.- erhoben.