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211.211 CH-OW

Art. 12 Ausführungsbestimmungen zum Kindes- und Adoptionsrecht - Gebühren

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Art. 12 Ausführungsbestimmungen zum Kindes- und Adoptionsrecht · Gebühren

1. Für die Aussprechung einer Adoption wird eine Gebühr von Fr. 100.- bis Fr. 2 000.- erhoben.

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