211.111
CH-OW
Art. 9 Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen - Inkrafttreten
Art. 9 Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit der Kantone Luzern und Obwalden bei der Aufsicht im Zivilstandswesen · Inkrafttreten
1. Die Vereinbarung tritt per 1. August 2016 in Kraft.