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Art. 9 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare - Gebühr für die Eignungsprüfung

Gebühren
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Art. 9 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare · Gebühr für die Eignungsprüfung

1. Die Gebühr für die Eignungsprüfung beträgt Fr. 1 100.-. Sie wird vorschussweise erhoben und ist mit der Anmeldung zu bezahlen.

2. Wird die schriftliche Prüfung nicht angetreten, geht ein Betrag von Fr. 200.- an die Unkosten. Wird die mündliche Prüfung nicht angetreten, verfällt die Gebühr. Wird die schriftliche Prüfung nicht bestanden und auf eine Wiederholung verzichtet, erhalten die Bewerbenden Fr. 300.- zurückerstattet.

3. Für die Wiederholung der schriftlichen Prüfung beträgt die Gebühr Fr. 800.-. Für die Wiederholung der mündlichen Prüfung beträgt die Gebühr Fr. 300.-.

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