Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
210.351 CH-OW

Art. 7 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare - Ergebnis

Prüfung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare · Ergebnis

1. Die Eignungsprüfung hat bestanden (Art. 5 Abs. 1 Bst. a BeurkG), wer in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung das Ergebnis "genügend" erreicht hat.

← Art. 6 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare Prüfungstermine Art. 8 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →