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210.351 CH-OW

Art. 11 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 11 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 11. August 2023 in Kraft.

2. Das Reglement über die Prüfung der Notare im Kanton Obwalden vom 13. November 1998 wird aufgehoben.

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