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Art. 10 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare - Übergangsrecht

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 10 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare · Übergangsrecht

1. Für die Eignungsprüfung im Herbst 2023 gilt das neue Recht.

2. Haben Bewerbende die schriftliche Prüfung nach bisherigem Recht nicht bestanden und nehmen sie für die Nachprüfungen an den unmittelbar nachfolgenden Prüfungssessionen teil, so gilt für die Prüfungsfächer (Art. 4 dieses Reglements) sowie für die Gebühren das bisherige Recht. Die mündliche Prüfung dauert in der Regel eineinhalb Stunden.

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