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Art. 1 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare - Prüfungstermine

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Art. 1 Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare · Prüfungstermine

1. Die Eignungsprüfung findet in der Regel im Herbst statt.

2. Sie wird durchgeführt, wenn mindestens zwei Bewerbende zur Prüfung zugelassen sind. Hat eine Bewerbende oder ein Bewerbender die Prüfung nicht bestanden und meldet sie oder er sich für den nächstmöglichen Prüfungstermin zur Nachprüfung an, wird die Prüfung ebenfalls durchgeführt.

3. Die Anmeldungen sind der Notariatskommission bis am 1. Juli einzureichen.

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