210.1
EGZGB
CH-OW
Art. 127 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Kanalisation
Besonderer Teil - Sachenrecht - Bodenverbesserungen
Art. 127 EG ZGB · Kanalisation
1. Bei der Durchführung einer Kanalisation durch eine Gruppe von Häusern oder Liegenschaften finden Art. 114 bis 126 des vorliegenden Gesetzes entsprechende Anwendung.
2. Bei der Lastenverteilung ist sowohl auf den Wert des Grundbesitzes, als auch auf gewerbliche Einrichtungen, welche aus der Kanalisation in besonderem Masse Vorteil ziehen, Rücksicht zu nehmen und überhaupt sind hiebei alle in Betracht fallenden Verhältnisse zu würdigen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VVGE.2011.13.Anhang · ow (Art. 127 Abs. 2 EG ZGB)
Public Utility's Water Supply Project Coordination with Municipal Development Plan
Cited as relevant for cost allocation per owner in land improvement cooperatives.