160.3
CH-OW
Art. 6 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Verbindung mit andern evangelisch-reformierten Kirchen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Verbindung mit andern evangelisch-reformierten Kirchen
1. Die Kirchgemeinde zählt sich zu den aus der Reformation hervorgegangenen, auf Grund der heiligen Schrift erneuerten Volkskirchen.
2. Die Kirchgemeinde ist als Mitglied des kantonalen Kirchgemeindeverbandes oder eines regionalen Zusammenschlusses Mitglied des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und durch diesen mit der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (Leuenberger Kirchengemeinschaft) und den Kirchen des Reformierten Weltbundes und des Ökumenischen Rates verbunden.
3. Die Kirchgemeinde pflegt die Zusammenarbeit mit den evangelisch-reformierten Kirchen in der Zentralschweiz.