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160.3 CH-OW

Art. 4 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Gebiet und Sitz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Gebiet und Sitz

1. Das Gebiet der Kirchgemeinde umfasst das Gebiet der Einwohnergemeinde Engelberg.

2. Ihr Sitz ist Engelberg.

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