160.3
CH-OW
Art. 26 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Rechnungsprüfungskommission
Aufbau der Kirchgemeinde - Die Rechnungsprüfungskommission
Art. 26 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Rechnungsprüfungskommission
1. Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus zwei bis drei Mitgliedern, die nicht dem Kirchgemeinderat angehören dürfen.
2. Es obliegen ihr die Prüfung der Kirchgemeinde- und der Fondsrechnungen und die Antragstellung darüber an die Kirchgemeindeversammlung.