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160.3 CH-OW

Art. 26 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Rechnungsprüfungskommission

Aufbau der Kirchgemeinde - Die Rechnungsprüfungskommission
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Art. 26 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Rechnungsprüfungskommission

1. Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus zwei bis drei Mitgliedern, die nicht dem Kirchgemeinderat angehören dürfen.

2. Es obliegen ihr die Prüfung der Kirchgemeinde- und der Fondsrechnungen und die Antragstellung darüber an die Kirchgemeindeversammlung.

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