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160.3 CH-OW

Art. 22 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Sekretariat

Aufbau der Kirchgemeinde - Der Kirchgemeinderat
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Art. 22 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Sekretariat

1. Der Kirchgemeinderat kann im Rahmen der ihm nach Art. 24 obliegenden Befugnisse einzelne Aufgaben einem Sekretariat übertragen. Der Inhaber oder die Inhaberin des Sekretariates hat an den Sitzungen des Kirchgemeinderates Antragsrecht und beratende Stimme.

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