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160.3 CH-OW

Art. 21 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Kirchgemeinderat: Zusammensetzung

Aufbau der Kirchgemeinde - Der Kirchgemeinderat
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Art. 21 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Kirchgemeinderat: Zusammensetzung

1. Der Kirchgemeinderat besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern. Der Pfarrer gehört ihm von Amtes wegen an, kann jedoch weder das Amt des Präsidenten noch des Vizepräsidenten bekleiden.

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