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160.3 CH-OW

Art. 2 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Grundlage

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Grundlage

1. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde gründet sich als Kirche und auf das in der Heiligen Schrift des Alten und Neuen Testaments bezeugte Wort Gottes. Sie anerkennt es als einzige Quelle und Richtlinie ihres Verkündigens, Glaubens und Lebens im Wissen um das Erfordernis ständiger Selbstprüfung.

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