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160.3 CH-OW

Art. 18 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Einladung und Publikation

Aufbau der Kirchgemeinde - Die Kirchgemeindeversammlung
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Art. 18 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Einladung und Publikation

1. Zur ordentlichen und zu ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlungen hat der Kirchgemeinderat die stimmberechtigten Gemeindeglieder spätestens eine Woche vorher unter Angabe von Ort, Zeit und Traktanden durch Zirkular und durch Publikation im Engelberger Anzeiger einzuladen.

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