160.3
CH-OW
Art. 17 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg - Kirchgemeindeversammlung
Aufbau der Kirchgemeinde - Die Kirchgemeindeversammlung
Art. 17 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Engelberg · Kirchgemeindeversammlung
1. Oberstes Organ der Kirchgemeinde ist die Kirchgemeindeversammlung. Sie besteht aus sämtlichen stimmberechtigten Gemeindegliedern.
2. Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung tritt alljährlich einmal im Frühjahr bis spätestens Ende Juni zusammen.
3. Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlungen sind durchzuführen so oft es der Kirchgemeinderat beschliesst oder wenn 20 Prozent der Stimmberechtigten unter Nennung der zu behandelnden Geschäfte dies schriftlich verlangen.
4. Im letzteren Falle ist die Kirchgemeindeversammlung binnen drei Monaten nach Eingang des Begehrens durchzuführen.