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160.2 CH-OW

Art. 27 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) - Pfarramt; Wählbarkeit

Das Pfarramt
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Art. 27 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) · Pfarramt; Wählbarkeit

1. Die Voraussetzungen für die Wählbarkeit als Pfarrer werden durch die Kirchenordnung umschrieben.

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