160.2
CH-OW
Art. 25 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) - Rechnungsprüfungskommission
Aufbau der Kirchgemeinde - Die Rechnungsprüfungskommission
Art. 25 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) · Rechnungsprüfungskommission
1. Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die nicht dem Kirchgemeinderat angehören dürfen.
2. Es obliegen ihr die Prüfung der Kirchgemeinde- und der Fondsrechnungen in Bezug auf Vollständigkeit und die diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen sowie die Antragstellung darüber an die Kirchgemeindeversammlung.