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160.2 CH-OW

Art. 25 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) - Rechnungsprüfungskommission

Aufbau der Kirchgemeinde - Die Rechnungsprüfungskommission
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Art. 25 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) · Rechnungsprüfungskommission

1. Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, die nicht dem Kirchgemeinderat angehören dürfen.

2. Es obliegen ihr die Prüfung der Kirchgemeinde- und der Fondsrechnungen in Bezug auf Vollständigkeit und die diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen sowie die Antragstellung darüber an die Kirchgemeindeversammlung.

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