160.2
CH-OW
Art. 2 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) · Zweck
1. Die Kirchgemeine stellt sich zur Aufgabe, alle in ihrem Gebiet wohnenden Protestanten zum Aufbau und zur Pflege eines evangelischen Gemeindelebens zu sammeln.