141.115
CH-OW
Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung · Inkrafttreten
1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. März 2009 in Kraft.