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141.115 CH-OW

Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 17 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. März 2009 in Kraft.

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