Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.115 CH-OW

Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung - b. Berechnung des Rückerstattungsbetrags

Weiterbildungsvertrag und Verpflichtungszeit, Rückerstattungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung · b. Berechnung des Rückerstattungsbetrags

1. Der Rückerstattungsbetrag wird wie folgt berechnet

| Position | Betrag | | --- | --- | | Kursgeld (Anteil Arbeitgeber) | Fr. ...... | | Lohnkosten (Anteil Arbeitgeber) | + Fr. ...... | | Spesenentschädigung (Anteil Arbeitgeber) | + Fr. ...... | | Gesamtkostenanteil Arbeitgeber | = Fr. ...... | | Abzug des verpflichtungsfreien Betrags | - Fr. 5 000.- **\*** | | Verpflichtungsbetrag | = Fr. ...... | | Abzug für absolvierte Verpflichtungszeit | - Fr. ...... | | Rückerstattungsbetrag | = Fr. ...... |

2. Die Entlöhnung wird je Stunde mit 1/2184 des Jahreslohnes ohne Sozial- und andere Zulagen berechnet.

← Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung Geltungsbereich Art. 13 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →