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141.115 CH-OW

Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung - Austritt während der Verpflichtungszeit a. Grundsatz

Weiterbildungsvertrag und Verpflichtungszeit, Rückerstattungen
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Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen Verwaltung · Austritt während der Verpflichtungszeit a. Grundsatz

1. Bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis während der Verpflichtungszeit hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die geleisteten Kosten des Arbeitgebers (Kursgeld, Entlöhnung und Entschädigungen) abzüglich eines verpflichtungsfreien Betrags zurückzuerstatten.

2. Der Rückerstattungsbetrag reduziert sich für jeden nach Abschluss der Weiterbildung im Arbeitsverhältnis des Arbeitgebers verbrachten ganzen Monat um den entsprechenden Anteil der Gesamtvertragsdauer.

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