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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier - Inhalt der Anstellungsbefugnis

Anstellungsbefugnisse
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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier · Inhalt der Anstellungsbefugnis

1. Die Anstellungsbefugnis umfasst im Rahmen des Stellenplans und der im Voranschlag bewilligten Mittel auch die Befugnis zur Umgestaltung und Aufhebung von Stellen gemäss Art. 7 der Personalverordnung[3].

2. Die Anstellungsbefugnis umfasst ferner alle personalrechtlichen Entscheide, insbesondere

a. die Entlöhnung;

b. die Aufgabenzuweisung (Pflichtenheft);

c. die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen;

d. die Befreiung von der Wohnsitzpflicht;

e. die Umgestaltung oder Beendigung des Dienstverhältnisses.

3. Soll eine Anstellung durch die für die Anstellung zuständige Stelle gekündigt werden, so ist das Personalamt von Beginn weg beizuziehen. Es begleitet sämtliche Verfahrensschritte.

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