Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.112 CH-OW

Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten auf den 1. Juli 1999 in Kraft.

← Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das Personaldossier Regierungsrat

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →